SVVB

Die Schweizerische Vereinigung für Betriebliche Verbesserungen in der Berglandwirtschaft (SVVB) setzt sich seit 1938 für die Bäuerinnen und Bauern in den Bergregionen ein. Die SVVB arbeitet eng mit der Coop Patenschaft für Berggebiete zusammen.

Erhaltung der Betriebe
Die Bergbauernfamilien bewirtschaften ihre Höfe meist unter erschwerten natürli-chen Bedingungen. Die SVVB trägt dazu bei, zukunftsfähige Betriebe zu erhalten und vergibt Beiträge an Traktoren, Trans-porter, Ladewagen, Kreiselheuer, Motor-mäher, Heukräne und weitere diverse Geräte. Beiträge werden auch für Inven-tarübernahmen gesprochen.

Beiträge zur Selbsthilfe
Die Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Zuwendung finanzieller Beiträge an sinnvolle Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe und Körperschaften, unter besonderer Berücksichtigung der Selbsthilfe.

Mit kleinem Verwaltungsaufwand
Die Schweizerische Vereinigung für Betriebliche Verbesserungen in der Berglandwirt-schaft macht ihre Arbeit wesentlich im Stillen, ohne grosse Worte und Werbung und dies mit bescheidenem Verwaltungsaufwand.

Zur Organisation

Zusammenarbeit mit der Coop Patenschaft für Berggebiete
Die SVVB arbeitet eng mit der Coop Patenschaft für Berggebiete zusammen und prüft für diese alle gestellten Maschinengesuche. Als Zewo zertifiziertes Hilfswerk und in Form einer Genossenschaft setzt sich die Coop Patenschaft seit 1942 für bessere Le-bens- und Arbeitsbedingungen der Bergbevölkerung ein

Eingabe und Ablauf
Maschinengesuche

  1. Informationen, inkl. Termine befinden sich auf www.coopatenschaft.ch/gesuche. Bitte beachten Sie, dass der Vorstand nur 4-mal pro Jahr tagt und die Gesuche mind. 2 Wochen vorher vollständig vorliegen müssen.
  2. Vor Eingabe macht es Sinn, mit der Geschäftsstelle per Tel. 061 336 71 05 oder via E-Mail svvb@coop.ch Kontakt aufzunehmen.
  3. Falls das Gesuch die Eintrittsbedingungen erfüllt, erhalten Sie die Unterlagen und Informationen zur Gesuchseingabe.
  4. Vollständige Gesuche werden von den Experten der SVVB geprüft und in der nächsten Sitzung des Vorstands der SVVB behandelt.
  5. Das Entscheidungsteam der Coop Patenschaft entscheidet anschliessend auf Antrag der SVVB definitiv über das Gesuch.
  6. Die Gesuchsteller werden von der Coop Patenschaft über den Entscheid infor-miert. Ebenso erfolgt die Auszahlung von bewilligten Beiträgen durch die Coop Patenschaft.